Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Umtauschs von Wandelschuldverschreibungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft im Zeitpunkt der Wandelung nehme ich wie folgt Stellung:
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass der Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft auf Grund der in den Anleihebedingungen gewährten Befugnis nicht zu einer Gewinnverwirklichung führt. Insoweit wird auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 1. Oktober 2014 (BStBl 2015 II S. 265) an der bisherigen Verwaltungsauffassung festgehalten.
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