FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 17.02.2015
(VI 306 - S 2130 - 048)

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 17.02.2015 ((VI 306 - S 2130 - 048)) - DRsp Nr. 2015/80137

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 17.02.2015 - Aktenzeichen (VI 306 - S 2130 - 048)

DRsp Nr. 2015/80137

Elektronische Übermittlung von Bilanzdaten gem. § 5b EStG (E-Bilanz); - Gesetzlicher Übermittlungsumfang - Möglichkeit zur Übermittlung weiterer Unterlagen

Die gem. § 5b EStG elektronisch übermittelten Gewinnermittlungsunterlagen enthalten häufig wesentlich weniger Informationen als die bisher in Papier eingereichten Jahresabschlüsse. Infolgedessen ergibt sich vielfach weiterer Ermittlungsaufwand. Dazu wird auf Folgendes hingewiesen:

Bisher wurde in der Praxis zudem vielfach - auch ohne gesetzliche Verpflichtung - sowohl ein sog. Kontennachweis als auch ein Anlagespiegel oder Anlagenverzeichnis den einzureichenden Unterlagen beigefügt. Aufgrund der damit zusätzlich vorliegenden Informationen konnten in der Vergangenheit in vielen Fällen Nachfragen der Finanzämter bei den Steuerpflichtigen bzw. ihren steuerlichen Beratern vermieden werden. An dieser Praxis sollte sich durch die Umstellung auf das elektronische Verfahren aus Sicht der Finanzverwaltung, aber auch nach Aussagen der am Umsetzungsverfahren zu § 5b EStG beteiligten Vertreter der steuerberatenden Berufe sowie der Wirtschaft grundsätzlich nichts ändern.