FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 17.07.2022
VI 358 - S 7168 - 60543/2022

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 17.07.2022 (VI 358 - S 7168 - 60543/2022) - DRsp Nr. 2023/80559

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 17.07.2022 - Aktenzeichen VI 358 - S 7168 - 60543/2022

DRsp Nr. 2023/80559

Betrieb eines Bestattungswaldes; Mein Erlass vom 18. Juli 2018 - VI 358 - S 7168 - 110 - 29172/2018 -

Kommunen bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit der Bestattung in einem Bestattungswald. Dabei werden Urnen mit der Asche Verstorbener direkt zwischen den Wurzeln einzelner Bäume beigesetzt. Die Grabstätten sind naturbelassen und nicht durch Grabsteine oder Bepflanzungen gekennzeichnet. Lediglich Schilder an den Bäumen weisen auf die Grabstätten hin. Finanziert wird der Betrieb des Bestattungswaldes durch die Gebühren, die gemäß der von der jeweiligen Kommune aufzustellenden Gebührenordnung für den Erwerb des Rechts zur Nutzung einer oder mehrerer Ruhestätten zu entrichten sind. Soweit die Kommune den Bestattungswald selbst betreibt und für die Überlassung des Rechts zur Nutzung einer Ruhestätte nach Gebührenordnung abrechnet, wird sie hoheitlich tätig (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 1983, V R 3/79, BStBl 1983 II S. 491).