FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 18.06.2019
VI 3012 - S 2296b - 025

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 18.06.2019 (VI 3012 - S 2296b - 025) - DRsp Nr. 2019/80357

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 18.06.2019 - Aktenzeichen VI 3012 - S 2296b - 025

DRsp Nr. 2019/80357

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 EStG); Berücksichtigung von Baukindergeld

Es wurde die Frage gestellt, ob die Gewährung von Baukindergeld eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Steuermäßigung von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a Absatz 3 EStG) ausschließen würde.

Mit dem Baukindergeld wird ausschließlich der erstmalige Erwerb von Wohneigentum oder die Neuanschaffung von Wohnraum gefördert. Handwerkerleistungen sind hingegen nicht Inhalt der Förderung, die über 10 Jahre ausgezahlt wird.