FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 19.08.2016
VI 302 - S 2245 - 034

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 19.08.2016 (VI 302 - S 2245 - 034) - DRsp Nr. 2016/80579

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 19.08.2016 - Aktenzeichen VI 302 - S 2245 - 034

DRsp Nr. 2016/80579

Einkünfte eines Rentenberaters; Abgrenzung gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit

Es ist die Frage gestellt worden, ob ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG erzielt. Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

Ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater ist gewerblich tätig und erzielt damit Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Rentenberater dürfen lediglich in einem kleinen Ausschnitt der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung tätig werden. Damit ist die Tätigkeit als Rentenberater mit dem Katalogberuf des Rechtsanwalts nicht umfassend vergleichbar. Eine Ähnlichkeit zum Steuerberater oder zum Steuerbevollmächtigten ist ebenfalls nicht gegeben, da diese inhaltlich keine oder nur geringe Überschneidungen bieten.