FM Schleswig-Holstein, Kurzinformation v. 21.4.2020 - VI 304-S 2137-345
Zur Frage der Bildung von Rückstellungen für Prämienzinsen bei Prämiensparverträgen bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
a) Sparvertrag sieht neben einer Basisverzinsung am Ende der jeweiligen Gesamtlaufzeit eine auf den eingezahlten Sparbeiträgen basierende feste Prämienzahlung vor und ist unkündbar
Soweit ein Sparvertrag neben einer Basisverzinsung am Ende der jeweiligen Gesamtlaufzeit eine auf den eingezahlten Sparbeiträgen basierende feste Prämienzahlung vorsieht und unkündbar ist, ist die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig (BFH v. 15.7.1998,BStBl II 1998, 728, DStR 1998,
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