FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 21.12.2017
Kurzinfo ESt 25/2017

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 21.12.2017 (Kurzinfo ESt 25/2017) - DRsp Nr. 2018/80142

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 21.12.2017 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 25/2017

DRsp Nr. 2018/80142

Kinderbetreuungskosten - Aufwendungen für die Unterbringung in einem Internat

Aufwendungen für die Unterbringung in einem Internat sind nach § 10 Absatz 1 Nr. 5 Satz 1 EStG als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen sind hingegen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen. Ggf. ist eine Aufteilung der Aufwendungen vorzunehmen.

Aufwendungen für den Aufenthalt in einem Ferienlager sind nicht als Kinderbetreuungskosten abziehbar, da es sich um eine Freizeitbetätigung nach § 10 Absatz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG handelt.

Auf das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25. Oktober 2016, 2 K 95/15, wird hingewiesen.