FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 22.01.2020
VI 358-S 7244-048

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 22.01.2020 (VI 358-S 7244-048) - DRsp Nr. 2020/80131

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 22.01.2020 - Aktenzeichen VI 358-S 7244-048

DRsp Nr. 2020/80131

Absenkung des Steuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr ab 01.01.2020; Vorsteuerabzug in Übergangsfällen; USt-Kurzinformation

Das BMF hat mit Schreiben vom 21. Januar 2020 (III C 2 - S 7244/19/10002:009 2020/0024002) u.a. geregelt, dass es bei Fahrausweisen für nach dem 31.12.2019 erbrachte Beförderungsleistungen, die vor dem 01.01.2020 unter Ausweis des Regelsteuersatzes verkauft wurden, aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn das Schienenbahnverkehrsunternehmen in den Fahrausweisen und Rechnungen über die Beförderungsleistungen den Umsatzsteuerausweis nicht berichtigt.