FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.01.2020
VI 358 - S 7133 -003

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.01.2020 (VI 358 - S 7133 -003) - DRsp Nr. 2020/80263

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 23.01.2020 - Aktenzeichen VI 358 - S 7133 -003

DRsp Nr. 2020/80263

Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; USt-Kurzinformation für die Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl 2019 I S. 2451) wurde auch § 6 Abs. 3a UStG geändert. Diese Änderung sieht die zeitlich befristete Einführung einer Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr vor. Danach werden Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr mit Wirkung zum 01.01.2020 erst ab einem Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer von 50 Euro von der Umsatzsteuer befreit.

Die Wertgrenze entfällt zum Ende des Jahres, in dem das bereits in Vorbereitung befindliche IT-Verfahren zur automatisierten Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen in Deutschland in den Echtbetrieb geht (§ 6 Abs. 3a Satz 2 UStG).

Zu dieser Neuregelung ist am 10.01.2020 ein BMF-Schreiben ergangen. Auch das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr sowie die „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ wurden bereits aktualisiert. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufbar.