FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.03.2015
Kurzinfo ESt 8/2014

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.03.2015 (Kurzinfo ESt 8/2014) - DRsp Nr. 2015/80203

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 23.03.2015 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 8/2014

DRsp Nr. 2015/80203

Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle für Bescheinigungen nach § 7i Absatz 2 und § 10g Absatz 3 EStG vom 20. Januar 2015 (GVOBI. Schl.-H. S. 48)

Die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 7i Absatz 2 und § 10g Absatz 3 EStG vom 15. Dezember 1978 entsprach nicht mehr den derzeit bestehenden Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Archäologischen Landesamt und der Stadt Lübeck und ist durch die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle für Bescheinigungen nach § 7i Absatz 2 und § 10g Absatz 3 EStG vom 20. Januar 2015 (GVOBI. Schl.-H. S. 48) aufgehoben worden.

Durch den Erlass der neuen Landesverordnung sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die nach dem Denkmalschutzgesetz zuständige Denkmalschutzbehörde die für die Gewährung von steuerlichen Vergünstigungen nach den §§ 7i und 10 g EStG erforderlichen Bescheinigungen ausstellt.

Die Zuständigkeiten für die Erteilung der Bescheinigungen stellen sich wie folgt dar:

I. Steuerbegünstigung für Baudenkmale (§§ 7i, 10f, 11b EStG)

Landesamt für Denkmalpflege

Schleswig-Holstein

Wall 47/51

24103 Kiel

Für den Bereich der Hansestadt Lübeck:

Hansestadt Lübeck

- Abteilung Denkmalpflege -

Königstraße 21

23552 Lübeck