Die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle für die Erteilung von Bescheinigungen nach §
Durch den Erlass der neuen Landesverordnung sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die nach dem
Die Zuständigkeiten für die Erteilung der Bescheinigungen stellen sich wie folgt dar:
Landesamt für Denkmalpflege
Schleswig-Holstein
Wall 47/51
24103 Kiel
Für den Bereich der Hansestadt Lübeck:
Hansestadt Lübeck
- Abteilung Denkmalpflege -
Königstraße 21
23552 Lübeck
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