FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.12.2019
VI 3510 - S 7107 - 001

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.12.2019 (VI 3510 - S 7107 - 001) - DRsp Nr. 2020/80122

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 23.12.2019 - Aktenzeichen VI 3510 - S 7107 - 001

DRsp Nr. 2020/80122

Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand - § 2b UStG; Überlassung unselbständiger Parkbuchten auf öffentlich-rechtlich gewidmeten Straßen in Verbindung mit der Aufstellung von Parkscheinautomaten; - USt-Kurzinformation -

Die Überlassung unselbständiger Teile des Straßenkörpers (z. B. Parkbuchten) auf öffentlich-rechtlich gewidmeten Straßen gegen Gebühr (Parkscheinautomaten/Parkuhren) fällt unter den Anwendungsbereich des § 2b Absatz 1 Satz 1 UStG. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Regelung des ruhenden Verkehrs im Rahmen der StVO. Die Erbringung gleichartiger Leistungen ist durch einen privaten Anbieter nicht möglich. Da die öffentliche Hand insoweit nicht in Wettbewerb zu einem privaten Anbieter treten kann, handelt sie insoweit nicht als Unternehmer.