FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.11.2003
VI 317 - S 2334 - 223

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.11.2003 (VI 317 - S 2334 - 223) - DRsp Nr. 2008/87203

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 24.11.2003 - Aktenzeichen VI 317 - S 2334 - 223

DRsp Nr. 2008/87203

§ 8 EStG; Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei des Landes Schleswig-Holstein für das Kalenderjahr 2004

Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung und der Beitragsüberwachungsverordnung vom 23. Oktober 2003 (BGBl 2003 I S. 2103) sind die amtlichen Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2004 festgesetzt worden.

Im Kalenderjahr 2004 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:

I. bei Angehörigen der Bundeswehr

  • 1. Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade

    - mit Standort in den alten Ländern 47,92 Euro
    - mit Standort in den neuen Ländern 43,50 Euro
  • 2. Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade

    - mit Standort in den alten Ländern 86,26 Euro
    - mit Standort in den neuen Ländern 78,30 Euro
  • 3. Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade

    - mit Standort in den alten Ländern 162,94 Euro
    - mit Standort in den neuen Ländern 147,90 Euro

II. bei Angehörigen des Bundesgrenzschutzes

  • Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz

    - mit Standort in den alten Ländern 57,51 Euro
    - mit Standort in den neuen Ländern 52,20 Euro