FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 26.02.2020
VI 3510 - S 7107-001

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 26.02.2020 (VI 3510 - S 7107-001) - DRsp Nr. 2020/80511

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 26.02.2020 - Aktenzeichen VI 3510 - S 7107-001

DRsp Nr. 2020/80511

Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand - § 2b UStG; verschiedene Anwendungsfragen; - USt-Kurzinformation für die Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein -

I.

Ein Großteil möglicher Anwendungsfragen zur Steuerbarkeit nach § 2b UStG lässt sich mit folgenden zwei Regeln beantworten:

  • Privatrechtliche Verträge führen unter den weiteren Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 UStG zur Steuerbarkeit der Leistung.

  • Bei Erbringung einer Leistung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass durch die Möglichkeit, diese Leistung auch von Privaten erhalten zu können, Wettbewerb besteht und eine fehlende Steuerbarkeit zu einer Verzerrung dieses Wettbewerbs führen würde, mithin die Anwendung von § 2b UStG ausgeschlossen ist. Bei § 2b Absatz 3 Nummer 2 UStG ist eine gesonderte Wettbewerbsprüfung durchzuführen (siehe BMF-Schreiben vom 14.11.2019).