FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 28.04.2020
VI 3510 - S 7100 -509

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 28.04.2020 (VI 3510 - S 7100 -509) - DRsp Nr. 2020/80496

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 28.04.2020 - Aktenzeichen VI 3510 - S 7100 -509

DRsp Nr. 2020/80496

Behandlung von Zahlungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, die mit der Tierkörperbeseitigung beliehen sind; - USt-Kurzinformation für die Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein -

Zahlungen der öffentlichen Hand an einen mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer unterliegen als unechte Zuschüsse der Umsatzsteuer, wenn die Beteiligten in einem Beseitigungs- oder anderen gegenseitigen Vertrag eine deutliche rechtliche Verknüpfung zwischen der Übernahme der Tierkörperbeseitigung und den Zahlungen der öffentlichen Hand hergestellt haben.