FinMin Thüringen - Erlass vom 08.04.2022
1040-21-S 2332/15-5-45811/2022

FinMin Thüringen - Erlass vom 08.04.2022 (1040-21-S 2332/15-5-45811/2022) - DRsp Nr. 2022/80566

FinMin Thüringen, Erlass vom 08.04.2022 - Aktenzeichen 1040-21-S 2332/15-5-45811/2022

DRsp Nr. 2022/80566

Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Dieser Erlass ersetzt den o.a. Erlass vom 1. März 2021.

Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zum eHBA gilt Folgendes:

Erwerb des eHBA durch den angestellten Arzt

Erwirbt ein angestellter Arzt einen eHBA und übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, ist in der Übernahme der Kosten ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen.

Nach einer Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft kann derzeit eine anteilige Kostenerstattung von pauschal 46,50 Euro jährlich an das Krankenhaus erfolgen. Übernimmt der Arbeitgeber (das Krankenhaus) die Kosten für den Erwerb des eHBA durch den angestellten Arzt nicht und leitet das Krankenhaus (nur) diesen Betrag an den angestellten Arzt weiter, liegt folgerichtig ebenfalls kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Erwerb des eHBA durch den angestellten Apotheker

Erwirbt ein angestellter Apotheker einen eHBA und übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, ist in der Übernahme der Kosten ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen.