Im Bereich der Forstwirtschaft existieren zahlreiche Förderungs- und Unterstützungsprogramme, deren steuerliche Behandlung variieren kann. Aus diesem Grund muss regelmäßig eine Individualbetrachtung erfolgen. Die Zuordnung von Entschädigungen und Zuschüssen zu den Einnahmen aus Holznutzungen oder zu den übrigen Betriebseinnahmen oder -ausgaben richtet sich nach dem Grund der Zahlung, vgl. R 34b.3 Absatz 4 Satz 2.
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