FinMin Thüringen - Erlass vom 22.05.2020
S 2244/ S 3745/ S 4445

FinMin Thüringen - Erlass vom 22.05.2020 (S 2244/ S 3745/ S 4445) - DRsp Nr. 2020/80245

FinMin Thüringen, Erlass vom 22.05.2020 - Aktenzeichen S 2244/ S 3745/ S 4445

DRsp Nr. 2020/80245

Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer und der Ertragsteuern; Stand: Mai 2020

Vorbemerkungen

Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur die wesentlichen gesetzlichen Regelungen.

Geschlechterspezifische Bezeichnungen werden aus Vereinfachungsgründen lediglich in der männlichen Form verwendet.

Das Merkblatt steht als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.finanzamt.thueringen.de > Service > Steuern Aktuell zur Verfügung.

Teil A Grunderwerbsteuer

1. Maßgebende Vorschriften

Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung:

2. Zuständiges Finanzamt

  1. 2.1

    Die Anzeigen sind grundsätzlich an das Finanzamt zu übersenden, in dessen Bezirk das Grundstück/der wertvollste Teil des Grundstücks liegt (§ 18 Absatz 5, § 17 Absatz 1 Satz 1 GrEStG).

    Für den Bereich des Freistaates Thüringen ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer das Finanzamt Suhl für alle Finanzämter Thüringens zuständig (§ 6c Thüringer Finanzamts- Zuständigkeitsverordnung).

    Anschrift: Finanzamt Suhl
    Karl-Liebknecht-Straße 4
    98527 Suhl
  2. 2.2