Fitnesscenter: Welche Kosten Arbeitgeber steuerfrei übernehmen können und welche Steuerfallen lauern

Arbeitgeber können für ihre Arbeitnehmer die Kosten des privaten Fitnessstudios völlig steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen. Dabei sind allerdings einige Regeln einzuhalten, damit später bei einer Außenprüfung keine Steuernachzahlungen drohen. Worauf Sie achten müssen, damit Ihre Mandanten nicht in die Steuerfalle tappen, lesen Sie hier.

Dieser Zahlweg ist möglich und begünstigt

Der Arbeitgeber kann Fitnesscenterkosten bis zu einem Betrag von monatlich 50 € für seine Arbeitnehmer steuerfrei übernehmen. Da für das Fitnessstudio selbst keine Steuerfreiheit geregelt ist, greift die 50-€-Sachbezugsgrenze.

Wenn der Arbeitgeber das Geld direkt an das Studio überweist, liegt nur steuerfreier Sachlohn vor. Zahlt der Arbeitgeber die Gebühren mit der Gehaltsabrechnung an seinen Arbeitnehmer aus (damit dieser die Zahlung für das Fitnessstudio verwendet), liegt steuerpflichtiger Barlohn i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG vor.

Tipp Sollte der Arbeitnehmer bereits einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen haben, muss dieser angepasst werden. Im Vertag muss vereinbart werden, dass der Arbeitgeber die monatlichen Gebühren direkt leistet.

Auch Kosten über 50 € können steuerfrei sein

Viele Studios nehmen monatliche Gebühren von über 50 €. Auch hier gibt es eine Möglichkeit, Steuern zu sparen: