Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.05.2019 – 10 K 10073/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die am 14.10.1962 geborene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhielt einen (zertifizierten) Altersvorsorgevertrag bei der Anbieterin.
Als Miteigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks hatte sie zusammen mit ihrem Ehemann bei der Bank ein Darlehen für den Erwerb des Grundstücks aufgenommen. Dieses Darlehen valutierte im Juni 2017 mit etwa 60.000 €.
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