Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 4. Zivilkammer - vom 30. März 2022 aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck vom 14. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittel.
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