OLG Hamm - Urteil vom 09.12.2015
8 U 26/15
Normen:
GenG § 68; GenG § 65; BGB § 134; BGB § 158 Abs. 2; BGB § 164; BGB § 305 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 39/14

Formularmäßige Vereinbarung der Kündigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft von Apothekern wegen Absinkung des Umsatzes unter die Summer der gezeichneten Geschäftsanteile

OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 8 U 26/15

DRsp Nr. 2018/16247

Formularmäßige Vereinbarung der Kündigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft von Apothekern wegen Absinkung des Umsatzes unter die Summer der gezeichneten Geschäftsanteile

1. Eine Klausel, wonach die Mitgliedschaft eines Apothekers in einer Genossenschaft bei Einstellung der Geschäftsbeziehung oder Reduzierung des monatlichen Umsatzes unter die Summe der gezeichneten Geschäftsanteile als gekündigt gilt, verstößt gegen § 134 BGB und ist nichtig. Denn gem. §§ 65, 68 GenG hat eine Genossenschaft kein Kündigungsrecht. 2. Die Genossenschaft ist vielmehr gehalten, die Modalität der Beendigung der Mitgliedschaft in der Satzung zu regeln.

Tenor