Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 1. April 2014 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligte zu 1 ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Über ihr Vermögen wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Schwarzenbek vom 1. April 2011 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Am 10. Mai 2011 wurde von Amts wegen die Auflösung der Beteiligten zu 1 in das Handelsregister eingetragen. Das Insolvenzverfahren wurde durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Schwarzenbek vom 4. Juni 2013 gemäß § 200 InsO nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben. Dieser Umstand wurde am 8. Juli 2013 in das Handelsregister eingetragen.
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