VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3271/19
Fortsetzungsfeststellungeinteresse einer wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöschten GmbH; Ablehnung eines Bauantrag für die Errichtung einer Überdachung auf dem Holzpodest einer Terrassenfläche wegen der Beeinträchtigung eines außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegenden Stelle
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2023 - Aktenzeichen 10 A 1016/21
DRsp Nr. 2024/164
Fortsetzungsfeststellungeinteresse einer wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöschten GmbH; Ablehnung eines Bauantrag für die Errichtung einer Überdachung auf dem Holzpodest einer Terrassenfläche wegen der Beeinträchtigung eines außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegenden Stelle
1. Eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH in der Rolle der Klägerin und Berufungsbeklagten ist nicht deshalb ausnahmsweise beteiligtenfähig, weil sie im Fall der Zurückweisung der Berufung einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Beklagte erlangt.2. Eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH kann eine begehrte Baugenehmigung nicht mehr ausnutzen und grundsätzlich auch nicht wirtschaftlich verwerten, so dass ihrer Klage das Rechtschutzbedürfnis fehlt.3. Bei einer wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöschten GmbH ist für ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch erforderlich, die Liquidität der Gesellschaft im Hinblick auf die Finanzierung eines nachfolgenden Amtshaftungsprozesses substantiiert darzulegen.4. Führt ein Vertreter für eine nicht mehr beteiligtenfähige Gesellschaft ein gerichtliches Verfahren fort, sind ihm - wie einem vollmachtlosen Vertreter - die Kosten aufzuerlegen.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.