Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 17. Juli 2023 teilweise geändert.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für den Zeitraum bis zum 28. Februar 2022 auf 13.320 EUR, für den Zeitraum danach auf 6.660 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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