EuGH - Urteil vom 22.12.2010
Rs. C-287/10
Normen:
AEUV Art. 56;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal administratif (Luxemburg), vom 08.06.2010

Freier Dienstleistungsverkehr; Freier Kapitalverkehr; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Versagung einer Steuergutschrift für Investitionen in einen physisch in einem andernen Mitgliedstaat befindlichen Gegenstand [Binnenschiff]; Tankreederei I SA gegen Directeur de ladministration des contributions directesArt. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der einem ausschließlich in diesem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen die Inanspruchnahme einer Steuergutschrift nur deshalb versagt wird, weil das Investitionsgut, für das die Gutschrift verlangt wird, physisch im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eingesetzt wird.

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Aktenzeichen Rs. C-287/10

DRsp Nr. 2011/528

Freier Dienstleistungsverkehr; Freier Kapitalverkehr; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Versagung einer Steuergutschrift für Investitionen in einen physisch in einem andernen Mitgliedstaat befindlichen Gegenstand [Binnenschiff]; Tankreederei I SA gegen Directeur de l'administration des contributions directesArt. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der einem ausschließlich in diesem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen die Inanspruchnahme einer Steuergutschrift nur deshalb versagt wird, weil das Investitionsgut, für das die Gutschrift verlangt wird, physisch im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eingesetzt wird.

Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der einem ausschließlich in diesem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen die Inanspruchnahme einer Steuergutschrift nur deshalb versagt wird, weil das Investitionsgut, für das die Gutschrift verlangt wird, physisch im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eingesetzt wird.

Tenor: