Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 14.06.2019 - 3 0 217/18 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, den am 03.05.2018 gelöschten Videobeitrag (Video wie auf der Plattform A... unter B... aufrufbar ohne Vortext) des Klägers wieder freizuschalten:
"Mal etwas zum lachen und unsere Probleme zu Lösen ... Wir brauchen mehr Affen".
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 % zu tragen.
Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, sind vorläufig vollstreckbar.
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