BGH - Urteil vom 25.01.2023
1 StR 199/22
Normen:
AO § 370 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2023, 704
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 26.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 950 Js 67181/14

Freispruch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen aus tatsächlichen Gründen

BGH, Urteil vom 25.01.2023 - Aktenzeichen 1 StR 199/22

DRsp Nr. 2023/2510

Freispruch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen aus tatsächlichen Gründen

Tenor

1.

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26. Januar 2022 wird verworfen.

2.

Die Kosten des Rechtsmittels und die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 1;

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, wobei es sich teilweise schon nicht vom objektiven Tatbestand einer Steuerverkürzung hat überzeugen können, jedenfalls aber nicht davon, dass der Angeklagte insofern vorsätzlich oder leichtfertig handelte. Dagegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit der Revision; sie rügt die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.