FG Münster, vom 12.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 297/05
Geltendmachung einer fehlerhaften Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung durch das Gericht als Revisionsgrund; Geltung der Änderungssperre für einen aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung ergangenen Steuerbescheid
BFH, Beschluss vom 20.08.2010 - Aktenzeichen VIII B 30/09
DRsp Nr. 2010/17706
Geltendmachung einer fehlerhaften Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung durch das Gericht als Revisionsgrund; Geltung der Änderungssperre für einen aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung ergangenen Steuerbescheid
1. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Steuerfahndungsprüfung keine Außenprüfung i.S. des § 173 Abs. 2AO ist.2. NV: Steuerbescheide, die aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung gemäß § 208 Abs. 1AO ergehen, unterliegen deshalb nicht der Änderungssperre des § 173 Abs. 2AO.
Normenkette:
FGO § 76; AO § 173 Abs. 2; AO § 208 Abs. 1;
Gründe
Die Beschwerde ist unbegründet.
Zulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind nicht gegeben; die Rechtssache hat insbesondere weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ein Verfahrensmangel erkennbar, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könnte.
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