TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften - Verordnung [EWG] Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif [ABl. L 256, S. 1]) Art. 2; Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. 1996, L 56, S. 1);
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 2387
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Augstâkâs Tiesas Senâts (Lettland), vom 08.09.2009
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung weder aus Moldawien noch aus Marokko stammender nicht überzogener oder nur verzinkter Kabel und Seile aus anderem als nicht rostendem Stahl mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm bis 48 mm; Tarifierungsirrtum bei Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr; Antidumpingzölle; Geldbuße in Höhe der Antidumpingzölle; Stils Met SIA gegen Valsts ieòçmumu dienests
EuGH, Urteil vom 07.10.2010 - Aktenzeichen Rs. C-382/09
DRsp Nr. 2010/17888
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung weder aus Moldawien noch aus Marokko stammender nicht überzogener oder nur verzinkter Kabel und Seile aus anderem als nicht rostendem Stahl mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm bis 48 mm; Tarifierungsirrtum bei Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr; Antidumpingzölle; Geldbuße in Höhe der Antidumpingzölle; Stils Met SIA gegen Valsts ieòçmumu dienests
1. Der mit Art. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif eingeführte Integrierte Tarif der Europäischen Gemeinschaften in seiner in den Jahren 2004 und 2005 geltenden Fassung ist dahin auszulegen, dass nicht überzogene oder nur verzinkte Kabel und Seile aus anderem als nicht rostendem Stahl, deren größte Querschnittsabmessung mehr als 3 mm bis 48 mm beträgt und die weder aus Moldawien noch aus Marokko stammen, je nach ihrer Querschnittsabmessung unter die TARIC-Codes 7312 10 82 19, 7312 10 84 19 oder 7312 10 86 19 fallen.
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