FG München - Beschluss vom 24.05.2023
34 SchH 9/14
Normen:
UrhG § 36a Abs. 3;

Gerichtliche Maßnahmen zur Einrichtung und Besetzung einer vorgesehenen Schlichtungsstelle für die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln zwischen Vereinigungen von Urhebern und Werknutzern

FG München, Beschluss vom 24.05.2023 - Aktenzeichen 34 SchH 9/14

DRsp Nr. 2023/16442

Gerichtliche Maßnahmen zur Einrichtung und Besetzung einer vorgesehenen Schlichtungsstelle für die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln zwischen Vereinigungen von Urhebern und Werknutzern

Tenor

1.

Der Aussetzungsbeschluss vom 22.12.2015 wird in Bezug auf Auftragsproduktionen des Antragsgegners aufgehoben.

2.

Als Vorsitzende der Schlichtungsstelle für das Verfahren zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln für Auftragsproduktionen des Antragsgegners wird bestellt:

Frau Richterin am Oberlandesgericht

Dr. I. H.

c/o Oberlandesgericht München

Prielmayerstraße XXX

80097 München

Die Zahl der Beisitzer wird auf zwei vom Antragsteller und zwei vom Antragsgegner zu benennende Personen festgesetzt.

3.

Die Kosten des Bestellungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4.

Der Streitwert für das Bestellungsverfahren wird auf 33.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

UrhG § 36a Abs. 3;

Gründe

I.

Das Verfahren betrifft gerichtliche Maßnahmen zur Einrichtung und Besetzung einer nach § 36a Abs. 3 UrhG vorgesehenen Schlichtungsstelle für die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln zwischen Vereinigungen von Urhebern und Werknutzern.