Gesellschafterhaftung im Falle schuldrechtlicher Verpflichtung auch bei gesellschaftsvertraglicher Haftungsbeschränkung
BFH, Urteil vom 17.12.1992 - Aktenzeichen IX R 150/89
DRsp Nr. 1996/9689
Gesellschafterhaftung im Falle schuldrechtlicher Verpflichtung auch bei gesellschaftsvertraglicher Haftungsbeschränkung
»1. Zur Anwendung des § 15 a Abs. 5 Nr. 2 i. V. m. § 21 Abs. l Satz 2 EStG auf eine BGB -Gesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.2. Die Inanspruchnahme der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft ist auch dann nicht durch Vertrag ausgeschlossen, wenn zwar der Gesellschaftsvertrag eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen vorsieht, die Gesellschafter sich aber auf schuldrechtlicher Grundlage gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft verpflichtet haben, für Schulden der Gesellschaft persönlich aufzukommen.«