Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die gesonderte Feststellung der Anzahl der Beschäftigten und der Ausgangslohnsumme gemäß § 13a Abs. 4 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), jeweils auf den Stichtag 00.00.2017 und für Zwecke der Erbschaftsteuer.
Als Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist im Handelsregister [...] (
Die Klägerin hielt am Bewertungsstichtag 51 v. H. der Anteile an der "I-GmbH" mit Sitz in H-Stadt (AG H-Stadt,
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