FG München, vom 16.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2247/01
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Ergänzungsbescheid
BFH, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen VIII R 99/02
DRsp Nr. 2006/10885
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Ergänzungsbescheid
Soweit in einem Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben ist, muss diese in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden. Das Fehlen einer Feststellung zu § 32cEStG in einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung stellt eine Lücke i. S. von § 179 Abs. 3AO dar.
I. Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren war die M-KG. Diese wurde zum 1. Mai 2001 formwechselnd zu Buchwerten in die M-GmbH umgewandelt (§ 214 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes -- UmwG --). Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die ehemaligen Gesellschafter der M-KG.
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