FG Düsseldorf - Urteil vom 21.12.2023
14 K 1546/22 G
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 1, 2;

Gewährung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages eines Unternehmens

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2023 - Aktenzeichen 14 K 1546/22 G

DRsp Nr. 2024/2071

Gewährung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages eines Unternehmens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 1, 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) für das Jahr 2017 (Streitjahr).

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.2013 gegründet wurde. Sie war ursprünglich eine 100%ige Tochtergesellschaft der S. GmbH (nachfolgend "S. GmbH"). Letztere ist als Immobilien-Projektentwicklerin tätig und erbringt gegenüber ihren Tochtergesellschaften Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilien-Projekten. Darüber hinaus hält, verwaltet und z.T. veräußert die S. GmbH Anteile an Projektgesellschaften, zu deren Vermögen ausschließlich vermietete Gewerbeimmobilien zählen.