FG München - Urteil vom 14.06.2023
4 K 1481/22
Normen:
ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
ZEV 2024, 273
StX 2024, 249

Gewährung der Steuerbegünstigung für inländisches Betriebsvermögen i.R.d. Grundstücksschenkung

FG München, Urteil vom 14.06.2023 - Aktenzeichen 4 K 1481/22

DRsp Nr. 2024/2947

Gewährung der Steuerbegünstigung für inländisches Betriebsvermögen i.R.d. Grundstücksschenkung

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 2;

Entscheidungsgründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheids streitig; dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Aufgrund notariellen Überlassungsvertrags vom 19. Juli 2017 übertrug die am .. März 1931 geborene (im Folgenden: E) an ihre Tochter, die Klägerin, das Alleineigentum an den beiden Grundvermögen Y-Str. 3 (FlNr. 212, Gemarkung X, 1.466 qm), sowie Nähe Y-Str. (FlNr. 212/1, Gemarkung X, 19 qm) sowie den (auf dem Grundstück Y-Str. 3 vorhandenen, im Zeitpunkt des o.g. Notarvertrags weder verpachteten noch von GS selbst betriebenen) Gewerbebetrieb Gastwirtschaft.

Das 1.466 qm große Grundvermögen Y-Str. 3 (FlNr. 212, Gemarkung X.) ist gemischt genutzt, da es mit einem Haus bebaut ist, in dem sich neben einer Wohnung (100 qm Nutz/Wohnfläche) auch die Räume der Gastwirtschaft (659 qm Nutz/Wohnfläche) befinden.