1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheids streitig; dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Aufgrund notariellen Überlassungsvertrags vom 19. Juli 2017 übertrug die am .. März 1931 geborene (im Folgenden: E) an ihre Tochter, die Klägerin, das Alleineigentum an den beiden Grundvermögen Y-Str. 3 (FlNr. 212, Gemarkung X, 1.466 qm), sowie Nähe Y-Str. (FlNr. 212/1, Gemarkung X, 19 qm) sowie den (auf dem Grundstück Y-Str. 3 vorhandenen, im Zeitpunkt des o.g. Notarvertrags weder verpachteten noch von GS selbst betriebenen) Gewerbebetrieb Gastwirtschaft.
Das 1.466 qm große Grundvermögen Y-Str. 3 (FlNr. 212, Gemarkung X.) ist gemischt genutzt, da es mit einem Haus bebaut ist, in dem sich neben einer Wohnung (100 qm Nutz/Wohnfläche) auch die Räume der Gastwirtschaft (659 qm Nutz/Wohnfläche) befinden.
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