Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 15.080,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 22.500,00 € (in Worten: zweiundzwanzigtausendfünfhundert Euro) bewilligt. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller begehrt mit Schriftsatz vom 22. bzw. 29. September 2016 unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens die Bewilligung einer Pauschgebühr in Höhe von zuletzt 27.450,00 €.
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