FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 01.06.2023
1 K 98/23
Normen:
EStG § 7g;

Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) gemäß § 7g EStG

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.06.2023 - Aktenzeichen 1 K 98/23

DRsp Nr. 2023/9134

Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) gemäß § 7g EStG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 7g;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Streitjahr ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) zu gewähren ist.

Die Klägerin betrieb im Streitjahr ein Einzelunternehmen, welches sie mit notariellem Vertrag vom gegen Übernahme neuer Geschäftsanteile zu Buchwerten zum 30. Juni 2017 in die B. GmbH (Z., HRB) einbrachte. Gesellschafter der GmbH waren ausweislich des notariellen Vertrags entsprechend der zuletzt beim Handelsregister eingereichten Liste der Gesellschafter vom zu diesem Zeitpunkt die Klägerin und C.

Im Jahresabschluss für 2016 bildete die Klägerin einen IAB i.H.v. €, welchen der Beklagte in den Bescheiden über Einkommensteuer und Gewerbesteuermessbetrag vom 22. Mai 2018 berücksichtigte. Der Einkommensteuerbescheid stand unter Vorbehalt der Nachprüfung (VdN). Der VdN im Einkommensteuerbescheid wurde mit Bescheid vom 11. Juni 2018 aufgehoben.