Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Ziffer 1. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2023, mit dem dieses seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz abgelehnt hat, ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz.
Nach §
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