Streitig ist, ob die von der Klägerin im Streitjahr getätigten Verkäufe von Eigentumswohnungen im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels oder einer privaten Vermögensverwaltung stattgefunden haben.
Die Klägerin war in den Streitjahren als kaufmännische Angestellte im Einzelunternehmen ihres Ehemannes, einem Installationsgeschäft für Heizung, Sanitär und Wasser, tätig.
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