FG Köln - Urteil vom 26.10.2006
6 K 397/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZM 2007, 375

Gewerblicher Grundstückshandel

FG Köln, Urteil vom 26.10.2006 - Aktenzeichen 6 K 397/04

DRsp Nr. 2006/29579

Gewerblicher Grundstückshandel

Bei der Ermittlung der Drei-Objekt-Grenze ist es unerheblich, ob die Veräußerung auf einer Zwangslage beruht.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die von der Klägerin im Streitjahr getätigten Verkäufe von Eigentumswohnungen im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels oder einer privaten Vermögensverwaltung stattgefunden haben.

Die Klägerin war in den Streitjahren als kaufmännische Angestellte im Einzelunternehmen ihres Ehemannes, einem Installationsgeschäft für Heizung, Sanitär und Wasser, tätig.