Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26.02.2020 - 2 K 1774/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob es sich bei dem Erlös aus der Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung um Arbeitslohn handelt.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (2007) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.
Der Kläger war von ... 2000 bis ... 2008 als leitender Angestellter bei der ... GmbH (GmbH) beschäftigt.
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