Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26.02.2020 - 2 K 1731/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob es sich bei dem Erlös aus der Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung um Arbeitslohn handelt.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute mit gemeinsamen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland), die für das Streitjahr (2007) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.
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