BFH - Beschluss vom 20.10.2011
VIII S 5/11
Normen:
AO § 164;

Gewinnauswirkung von Zuzahlungen zu einem Grundstückskauf

BFH, Beschluss vom 20.10.2011 - Aktenzeichen VIII S 5/11

DRsp Nr. 2011/22262

Gewinnauswirkung von Zuzahlungen zu einem Grundstückskauf

1. NV: Die Beweiswürdigung des FG entzieht sich auch im Aussetzungsverfahren grundsätzlich der Überprüfung durch den BFH, sofern nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde. 2. NV: Aus der Nichtvernehmung eines Zeugen im FG-Verfahren rühren keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des betreffenden Steuerbescheides, wenn keine entscheidungserheblichen Tatsachen benannt werden, die der Zeuge bekunden soll. 3. NV: Eine durch Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines fremden Wirtschaftsgutes erlangte rechtlich verbindliche Absprache auf dessen künftige Nutzung durch den Zahlenden als Mieter ist ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut.

Normenkette:

AO § 164;

Gründe

I. Streitig ist die Gewinnauswirkung von Zuzahlungen zu einem Grundstückskauf, die die Klägerin, Beschwerdeführerin im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde VIII B 7/11 und Antragstellerin (Klägerin) im Streitjahr (2001) geleistet hat.

Die jetzt als A OHG firmierende Klägerin betrieb im Streitjahr (2001) als Z GbR eine Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzlei. An ihr waren Herr BL zu 55 v.H. und die anderen Gesellschafter (u.a. Herr C) zu je 15 v.H. beteiligt.