FG Münster - Urteil vom 09.03.2023
10 K 1726/18 F
Normen:
KStG § 8b Abs. 3; KAGG (i.d.F. des sog. Korb-II-Gesetzes v. 22.12.2003) § 40a Abs. 1 S. 2;

Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen negativen Aktiengewinns

FG Münster, Urteil vom 09.03.2023 - Aktenzeichen 10 K 1726/18 F

DRsp Nr. 2023/10029

Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen negativen Aktiengewinns

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 3; KAGG (i.d.F. des sog. Korb-II-Gesetzes v. 22.12.2003) § 40a Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine vom Beklagten (dem Finanzamt --FA--) bei der Klägerin im Streitjahr 2003 vorgenommene gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen negativen Aktiengewinns nach § 8b Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.V.m. § 40a Abs. 1 Satz 2 des bis einschließlich 2003 geltenden Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (sog. Korb II-Gesetz) vom 22.12.2003 (BGBl. I 2003, 2840, im Folgenden: Korb II-Gesetz) rechtmäßig war. Darüber hinaus streiten die Beteiligten darüber, ob über die von der Klägerin geltend gemachten Rückgängigmachung der vorgenannten Hinzurechnung eine weitergehende Gewinnminderung bei der Klägerin vorzunehmen ist.