Im Streitfall war zudem weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht worden, wann, in welcher Weise und durch welche Person die Revisionsschrift zur Post gebracht wurde; es wurden auch keine Kopien des Postausgangsbuches vorgelegt. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde deshalb abgelehnt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|