BFH - Urteil vom 17.11.2005
III R 44/04
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 2006, 818
BFH/NV 2006, 990
BFHE 211, 401
BStBl II 2006, 412
DB 2006, 822
DStR 2006, 608
ZfIR 2006, 348
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 14.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 318/02

Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden einer den Grundstückswert mindernden Tatsache

BFH, Urteil vom 17.11.2005 - Aktenzeichen III R 44/04

DRsp Nr. 2006/7803

Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden einer den Grundstückswert mindernden Tatsache

»Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.«

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr 1995 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden sind.