Finanzgericht Münster, vom 17.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 4809/06
Grunderwerb steuerliche Behandlung der Übertragung von Geschäftsanteilen der Eigentümerin von Grundstücken in der Rechtsform einer AktiengesellschaftAnforderungen die Anzeige des Erwerbsvorgangs gegenüber den FinanzbehördenRechtsfolgen der unterbliebenen AnzeigeGrunderwerbsteuerliche Behandlung der Rückübertragung
BFH, Urteil vom 25.11.2015 - Aktenzeichen II R 64/08
DRsp Nr. 2016/1441
Grunderwerb steuerliche Behandlung der Übertragung von Geschäftsanteilen der Eigentümerin von Grundstücken in der Rechtsform einer AktiengesellschaftAnforderungen die Anzeige des Erwerbsvorgangs gegenüber den FinanzbehördenRechtsfolgen der unterbliebenen AnzeigeGrunderwerbsteuerliche Behandlung der Rückübertragung
1. NV: § 16 Abs. 2 Nr. 1GrEStG ist über seinen Wortlaut hinaus auch auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3GrEStG anwendbar.2. NV: Die Anwendung des § 16 Abs. 5GrEStG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs i.S. des § 1 Abs. 3GrEStG auf der Unkenntnis eines Beteiligten über die Anzeigepflicht beruht.
1. Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3GrEStG ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung unmittelbar oder mittelbar von mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft begründet, der Grunderwerbsteuer. Das gilt auch dann, wenn dieselbe Person Alleingesellschafterin sowohl der abgebenden als auch der erwerbenden Gesellschaft ist.
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