BVerfG, Beschluss vom 23.06.2015 - Aktenzeichen 1 BvL 14/11
DRsp Nr. 2015/97188
Grunderwerbsteuer, Grundbesitzwert, Gleichheit
Rechtsfrage:Ist § 11GrEStG in der im Jahre 2002 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1GG insofern unvereinbar, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2GrEStG, für die die (Ersatz-)Steuerbemessungsgrundlage nach § 138 Abs. 3BewG in der im Jahre 2002 geltenden Fassung zu ermitteln ist, mit einheitlichen Steuersätzen belastet?