Grundsteuerreform 2022: Berechnung nach dem Bundesmodell für ein Einfamilienhaus

Spätestens ab Mai erhalten alle Grundstückseigentümer ein individuelles Schreiben vom Finanzamt mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind. Vom 01.07. bis zum 31.10.2022 muss die Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. In sehr vielen Fällen wird es um die Bewertung selbstgenutzter Einfamilienhäuser gehen. Wie die Bewertung nach dem Bundesmodell abläuft, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell in drei Schritten

Beim Bundesmodell, das viele Bundesländer übernommen haben, wird die Grundsteuer in drei Schritten ermittelt:

  1. Ermittlung des Grundsteuerwerts
  2. Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Steuermessbetrags
  3. Anwendung des Hebesatzes

Die Berechnungsformel für die Grundsteuer lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer.

Berechnung des Grundsteuerwerts

Für die Berechnung des Grundsteuerwerts bei bebauten Grundstücken gibt es zwei Verfahren: das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Das Ertragswertverfahren gilt für

  • Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • Mietwohngrundstücke und
  • Wohnungseigentum.

Das Sachwertverfahren findet Anwendung bei

  • Geschäftsgrundstücken,
  • gemischt genutzten Grundstücken,
  • Teileigentum und
  • sonstigen bebauten Grundstücken.

Je nach Bewertungsverfahren fließen unterschiedliche Faktoren in die Berechnung ein.