Die Grundsteuerreform läuft seit Anfang 2022 mit der Neubewertung von rund 36 Mio. Grundstücken in Deutschland. Was bedeutet das konkret für Ihre Mandanten? Immobilienbesitzer bekommen ab dem 1. Quartal 2022 vom Finanzamt eine Aufforderung, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Wie Sie sich und die Mandanten bereits darauf vorbereiten können, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Auf den Stichtag 01.01.2022 müssen bundesweit alle Grundstücke neu bewertet werden. In der sogenannten Hauptfeststellung wird der Grundsteuerwert festgestellt. Ab 2025 löst er dann den Einheitswert bei der Grundsteuerberechnung ab. Grundstückseigentümer sind bereits 2022 gefordert. Die Übermittlung der notwendigen Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 soll ab Juli 2022 möglich sein. Die Finanzverwaltung scheint die Abgabefrist wohl auf Ende Oktober 2022 zu datieren.
Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) anstelle der bisherigen Einheitswerte.
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