H 10 f EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 10 f EStG

H 10 f EStHB2022 Hinweise

H 10 f Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Bescheinigungsbehörde für Baudenkmale Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden >BMF vom 04. 06. 2015 (BStBl I S. 506) Bescheinigungsrichtlinien Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien >BMF vom 21. 01. 2020 (BStBl I S. 169) Flutkatastrophe vom Juli 2021 >H 7 i Nichtvorliegen der Bescheinigung Das Finanzamt hat bei Nichtvorliegen der Bescheinigung eine überprüfbare Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob und in welcher Höhe es den Abzugsbetrag im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 5 AO anerkennt (>BFH vom 14. 05. 2014 - BStBl II 2015 S. 12). Zuschüsse Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse privater Dritter mindern die Aufwendungen für ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal, da der Stpfl. i. H. d. Zuschüsse nicht wirtschaftlich belastet ist. Die Aufwendungen sind deshalb nicht wie Sonderausgaben abziehbar (>BFH vom 20. 06. 2007 - BStBl II S. 879).